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VG Schleswig, 06.04.2021 - 12 B 7/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Recht der Landesbeamten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 06.04.2021 - 12 B 7/21
- OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2021 - 2 MB 6/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2019 - 4 B 15.18
Rechtsnatur der Umsetzung; Anhörungserfordernis bei einer Umsetzung; Begründung …
Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2021 - 12 B 7/21
Ein etwaiger Anhörungsfehler ist jedenfalls im Rahmen des Widerspruchsverfahrens und des anschließenden Klageverfahrens geheilt worden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.04.2019 - OVG 4 B 15.18 - juris Rn. 24 mit weit. - BVerwG, 20.07.2020 - 2 B 33.20
Anhörungsrüge betreffend die Zurruhesetzung einer Hochschulprofessorin wegen …
Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2021 - 12 B 7/21
Da die Amtsärztin bei der Antragstellerin von einem aufgehobenen Leistungsbild ausging, war der Antragsgegner nicht verpflichtet, nach einer anderweitigen oder begrenzten Verwendung der Antragstellerin zu suchen (BVerwG, Beschluss vom 20.07.2020 - 2 B 33/20 - juris Rn. 11). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - 1 B 1282/12
Anspruch eines Beamten auf Weiterzahlung seiner vollen Besoldung aus dem aktiven …
Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2021 - 12 B 7/21
Eine Ausnahme von der gemäß § 41 Abs. 4 LBG kraft Gesetzes eintretenden besoldungsrechtlichen Folge der Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit, d.h. eine vorschussweise Auszahlung der einbehaltenen Beträge kommt lediglich in Betracht, wenn die Ruhestandsversetzung ersichtlich rechtsmissbräuchlich ist und nur dem Zweck dient, die Rechtsfolge der Besoldungskürzung eintreten zu lassen, oder wenn die Annahme der Dienstunfähigkeit aus der Luft gegriffen erscheint, oder wenn sich der Dienstvorgesetzte widersprüchlich verhält, indem er etwa den Beamten weiter Dienst verrichten lässt, obwohl er ihn erklärtermaßen für dienstunfähig hält (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.04.2013 - 1 B 1282/12 - juris Rn. 5 f. mit zahlr. weit. Nachw.; VG Ansbach…, Beschluss vom 05.11.2013 - AN 11 E 13.01741 - juris Rn. 18 mit weit. Nachw.).
- OVG Schleswig-Holstein, 11.02.2019 - 2 MB 23/18
Besoldungskürzung bei Zurruhesetzung aufgrund Dienstunfähigkeit; Anordnungsgrund …
Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2021 - 12 B 7/21
Die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs im Hinblick auf die Zurruhesetzungsverfügung ändert daran grundsätzlich nichts (OVG Schleswig, Beschluss vom 11.02.2019 - 2 MB 23/18 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 27.01.2017 - 3 CE 16.2155
Einbehaltung der das Ruhegehalt übersteigenden Besoldung bei Anfechtung der …
Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2021 - 12 B 7/21
Soweit die laufenden Ausgaben der Antragstellerin derzeit die Ruhestandsbezüge übersteigen, muss sie entsprechende Einsparmöglichkeiten bei ihren Ausgaben wahrnehmen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27.01.2017 - 3 CE 16.2155 - juris Rn. 8). - VG Ansbach, 05.11.2013 - AN 11 E 13.01741
Allein die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs Klage verhindert grundsätzlich …
Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2021 - 12 B 7/21
Eine Ausnahme von der gemäß § 41 Abs. 4 LBG kraft Gesetzes eintretenden besoldungsrechtlichen Folge der Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit, d.h. eine vorschussweise Auszahlung der einbehaltenen Beträge kommt lediglich in Betracht, wenn die Ruhestandsversetzung ersichtlich rechtsmissbräuchlich ist und nur dem Zweck dient, die Rechtsfolge der Besoldungskürzung eintreten zu lassen, oder wenn die Annahme der Dienstunfähigkeit aus der Luft gegriffen erscheint, oder wenn sich der Dienstvorgesetzte widersprüchlich verhält, indem er etwa den Beamten weiter Dienst verrichten lässt, obwohl er ihn erklärtermaßen für dienstunfähig hält (OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 17.04.2013 - 1 B 1282/12 - juris Rn. 5 f. mit zahlr. weit. Nachw.; VG Ansbach, Beschluss vom 05.11.2013 - AN 11 E 13.01741 - juris Rn. 18 mit weit. Nachw.). - OVG Sachsen, 06.01.2016 - 2 B 318/15
Beamter; Ruhestand; Besoldung; Kürzung; Versorgung; Einbehalt
Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2021 - 12 B 7/21
Das Sächsische OVG hat zur vergleichbaren Regelung im sächsischen Beamtengesetz in seinem Beschluss vom 06.01.2016 (Az. 2 B 318/15, juris Rn. 9) ausgeführt:. - VG Ansbach, 23.04.2007 - AN 11 E 07.00383
Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2021 - 12 B 7/21
Deshalb soll durch die Regelung ein solches Rückforderungsrisiko vermieden werden (VG Ansbach, Beschluss vom 23.04.2007 - AN 11 E 07.00383 - juris Rn. 23 mit weit. Nachw. u.a. auf die BT-Drucksache 14/4659 S. 53 f.).